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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DESIGNMANUFAKTUR - LAILA

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

2. Lieferfrist

a) Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, sowie vor Eingang der vereinbarten Anzahlung.
b) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder die Ware
abgesandt worden ist.
c) Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie des Eintritts
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch nicht dann von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.
d) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus ergeben.

3. Lieferumfang

a) Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
b) Formänderungen, die auf Verbesserung der Technik und ähnliches zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen.

4. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen, 30% des Mietpreis bzw. Verkaufspreis oder den vereinbarten Wiederbeschaffungspreis, für die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangen Gewinne fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Sonderanfertigungen können nicht Annulliert werden.

5. Verpackung und Versand

Verpackungen werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir werden uns bemühen,
hinsichtlich Versandart und –weg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung - gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers.

6. Abnahme und Gefahrübergang

a) Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung
(Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Neu Zauche. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
b) Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises oder Mietpreises nicht imstande ist.
c) Wird der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

7. Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4
Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Ware die Löhne, die Materialkosten oder die
marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den
Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 3 Wochen liegen.

8. Gewährleistung

a) Wir übernehmen in folgender Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: 
- Während eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungen unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. 
- Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
b) Wegen weitgehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober
Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum (gilt nur bei Verkauf) an den Liefergegenständen bis zur vollständigen
Bezahlung vor.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme nach Mahnung verpflichtet und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
c) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies von uns nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
d) Der Besteller ist berechtigt die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
e) Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren sind nicht zulässig.
f) Der Besteller darf Liefergegenstände weder verpfänden noch, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller und unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

10. Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden
wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer
Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

11. Zahlungsbedingungen

a) Der Kaufpreis bzw. Mietpreis ist bei Auftragserteilung mit 50 % der Gesamtkosten, inkl. eventueller Entgelte für Nebenleistungen und Dienstleistung zur Zahlung sofort fällig. Die restlichen 50 % sind nach der Übergabe / Lieferung des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
b) Scheck- und Wechselhergaben werden als Zahlungsmittel nicht angenommen.

12. Erfüllungsort und Gerichtstand

a) Erfüllungsort ist Cottbus.
b) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
c) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

13. Sonstiges

a) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
b) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.


Allgemeine Geschäftsbedingung
DESIGNMANUFAKTUR – LAILA
Inhaber Laila Marie Brandenburg
Stand: Neu Zauche, 01.01.2003

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